3. Preise und Zahlung
3.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise sind auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks am Erfüllungsort dieses Vertrages, der zu diesem Zeitpunkt anfallenden Lohnnebenkosten sowie den Maschinen-, Material- und Rohstoffpreisen kalkuliert. Die im Vertrag angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Bei einer Änderung der Personalkosten durch Änderung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks, durch eine Änderung der gesetzlichen Lohnnebenkosten oder durch eine gesetzliche Anpassung der Löhne ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise entsprechend dem Prozentsatz der tariflichen oder gesetzlichen Anpassung anzupassen. Die Preisänderungen werden mit Beginn des auf die Mitteilung folgenden Monats, jedoch frühestens für den Monat geltend gemacht, in dem die tariflichen bzw. gesetzlichen Änderungen in Kraft treten.
3.3 Für Winterdienstleistungen (Saison: 01.11.-31.03.) ist die geschuldete Vergütung zur Hälfte zum 31.10. und zur Hälfte zum 15.01. fällig. Die Vergütung von Verträgen mit einer Vergütungspflicht bis zu 250,00 EUR je Winterdienstsaison ist vollständig zum 31.10. fällig. Die Vergütung für das erste Vertragsjahr von Verträgen, die innerhalb der laufenden Winterdienstsaison geschlossen werden, ist sofort in Gänze fällig.
3.4 Für Leistungen, die keine Winterdienstleistungen sind, ist die geschuldete Vergütung für regelmäßig zu erbringende Leistungen zur Monatsmitte und für einmalige Leistungen sofort nach der Leistungserbringung fällig.
3.5 Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer bzw. dessen Factoring-Dienstleister. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig (IBAN: DE60 8505 0300 5549 9944 80, BIC: OSDDDE81XXX bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden) zu leisten, an die der Auftragnehmer seine gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber abgetreten hat. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
3.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.